Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist der Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
Sollten Sie das Zimmer absagen, müssen wir Ihnen 80 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen. Wir werden uns jedoch bemühen, das Zimmer anderweitig zu vermieten, damit kein finanzieller Schaden entsteht. In diesem Fall würden wir Sie von jeder Zahlung entbinden.
Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
Hotelzimmer stehen ab spätestens 15:00 Uhr des Ankunftstages und bis 11:00 Uhr am Tage des vereinbarten Abreisetermins zur Verfügung.
Terminus-Hotel Mainz Alicenstr. 4 55116 Mainz Tel: 06131-880 980 Fax: 06131-227408 eMail: info@hotel-terminus-mainz.de
Hotelleitung und Inhaber: Familie Salvatore Mangiavillano Amtsgericht Mainz UmSt.ID: 26-109-6039-7